Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Bikeline (Werkstatt & Verkauf)
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich / Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Bikeline (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Werkstattleistungen (insbesondere Diagnose, Wartung, Reparatur, Montage/Umrüstung, Inspektion, Servicearbeiten) sowie den Verkauf von Waren (z. B. Fahrräder, E-Bikes, Teile, Zubehör, Bekleidung), jeweils im Ladengeschäft und – soweit einschlägig – nach vorheriger Kontaktaufnahme (z. B. per Telefon, E-Mail oder WhatsApp) und anschließender Leistung/Übergabe vor Ort.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Anbieter / Firmierung:
Bikeline Morschen, Paul-Frankfurth-Str. 42, 34326 Morschen, Deutschland
Zweigstellen:
Bikeline Dermbach, Bahnhofstraße 60, 36466 Dermbach, Deutschland
Bikeline Waldeck, Korbacherstr. 7, 34513 Waldeck-Sachsenhausen, Deutschland
Diese AGB gelten gleichermaßen für Leistungen und Verkäufe an allen Standorten, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
2. Vertragsschluss / Kommunikation
- Werkstattleistungen kommen in der Regel durch Unterzeichnung/Bestätigung eines Werkstattauftrags (schriftlich oder elektronisch) zustande.
- Beim Warenverkauf kommt der Vertrag in der Regel durch Einigung über Ware und Preis und Übergabe im Geschäft zustande.
- Anfragen über Website, E-Mail, Telefon oder WhatsApp dienen grundsätzlich der Kontaktaufnahme und stellen – soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet – kein verbindliches Vertragsangebot dar.
3. Auftragserteilung / Leistungsumfang (Werkstatt)
- Mit Erteilung des Werkstattauftrags beauftragt der Kunde den Anbieter mit den im Auftrag beschriebenen Arbeiten. Der Anbieter ist berechtigt, zur Durchführung Unterauftragnehmer (z. B. Spezialbetriebe) einzusetzen.
- Der Anbieter führt Arbeiten nach den anerkannten fachlichen Standards aus. Optische Abweichungen (z. B. Farbunterschiede, alters-/gebrauchsbedingte Spuren, sichtbare Montagemarken) stellen keinen Mangel dar, soweit die Funktion nicht beeinträchtigt wird und die Abweichung branchenüblich ist.
- Der Kunde hat das Fahrrad/Zubehör in einem Zustand zu übergeben, der die Arbeiten ermöglicht. Ist das Fahrrad stark verschmutzt oder sind Anbauteile nicht zugänglich, darf der Anbieter einen angemessenen Mehraufwand (z. B. Reinigung/Mehraufwand bei Demontage) berechnen, sofern der Kunde hierauf hingewiesen wurde oder der Mehraufwand objektiv erforderlich ist.
- Stellt der Anbieter im Rahmen der Prüfung sicherheitsrelevante Mängel fest, kann er – nach Rücksprache mit dem Kunden, soweit erreichbar – notwendige Maßnahmen empfehlen. Der Kunde entscheidet grundsätzlich über den Umfang der Reparatur; sicherheitsrelevante Hinweise bleiben davon unberührt.
4. Kostenvoranschlag / Zusatzarbeiten / Ersatzteile
- Kostenvoranschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet – unverbindliche Schätzungen. Abweichungen können sich insbesondere aus nicht sichtbaren Schäden, geänderten Ersatzteilpreisen oder zusätzlichem Arbeitsaufwand ergeben.
- Zusatzarbeiten: Wird während der Reparatur erkennbar, dass weitere Arbeiten erforderlich sind, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich, soweit erreichbar. Der Anbieter darf Zusatzarbeiten ohne vorherige Zustimmung durchführen, wenn
- sie zur Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind oder
- ohne sie die beauftragte Leistung technisch nicht sinnvoll oder nicht dauerhaft ausführbar ist,
- Ersatzteile: Soweit nicht anders vereinbart, werden Ersatzteile in marktüblicher Qualität verbaut (Originalteile oder gleichwertige Teile). Lieferzeiten können von Herstellern/Lieferanten abhängig sein.
- Altteile: Ersetzte Teile werden auf Wunsch bei Abholung ausgehändigt, soweit keine gesetzlichen Entsorgungs- oder Garantie-/Beweissicherungspflichten entgegenstehen. Nicht verlangte Altteile werden fachgerecht entsorgt.
5. Termine / Fertigstellung / Abnahme / Probefahrt / Abholung
- Vereinbarte Termine sind grundsätzlich Plantermine. Verzögerungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferengpässe, Herstellerzeiten, höhere Gewalt), berechtigen nicht zu Schadensersatz, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Der Kunde wird über die Fertigstellung informiert (z. B. telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp).
- Mit Übergabe des Fahrrads gilt die Werkleistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel erkennbar sind. Der Anbieter ist zu einer kurzen Probefahrt/Prüfung (z. B. Brems-/Schaltfunktion) berechtigt, soweit dies zur Qualitätssicherung erforderlich ist.
- Abholung: Holt der Kunde das Fahrrad nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige ab, kann der Anbieter nach vorheriger Ankündigung Stand-/Lagerkosten in angemessener Höhe berechnen. Weitergehende gesetzliche Rechte (z. B. Zurückbehaltungsrecht, Pfandrecht, Verwertung nach gesetzlichen Vorschriften) bleiben unberührt.
6. Preise / Zahlung / Anzahlung
- Es gelten die am Tag der Leistung/Übergabe gültigen Preise in Euro inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders vereinbart.
- Werkstattrechnungen sind sofort bei Abholung fällig. Warenverkäufe sind sofort zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich „auf Rechnung“ vereinbart.
- Der Anbieter kann bei bestimmten Aufträgen (z. B. Sonderbestellungen, hochpreisige Komponenten, individuell konfigurierte Räder) eine angemessene Anzahlung verlangen.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (insb. Verzugszinsen und ggf. Mahnkosten im zulässigen Umfang).
7. Zurückbehaltungsrecht / Pfandrecht (Werkstatt)
- Der Anbieter ist berechtigt, das Fahrrad bzw. die übergebenen Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen aus dem Auftrag zurückzubehalten.
- Dem Anbieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkstattauftrag ein gesetzliches Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu, soweit gesetzlich zulässig.
8. Eigentumsvorbehalt (Warenverkauf)
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum des Anbieters.
9. Gewährleistung / Mängelrechte (Werkstatt & Verkauf)
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Kein Mangel liegt vor, wenn der Defekt auf normalen Verschleiß (z. B. Reifen, Bremsbeläge, Kette, Ritzel/Kassette), unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, Sturz-/Unfallschäden oder Eingriffe Dritter zurückzuführen ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen und dem Anbieter Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
- Bei Gebrauchtwaren kann – soweit gesetzlich zulässig und im Einzelfall vereinbart – die Verjährungsfrist für Mängelansprüche verkürzt werden.
10. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Rückgabe / Widerruf
- Ladengeschäft: Beim Kauf im Ladengeschäft besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Rücknahme erfolgt – sofern angeboten – freiwillig aus Kulanz nach den im Geschäft kommunizierten Bedingungen (z. B. unbenutzt, originalverpackt, mit Kassenbeleg).
- Fernabsatz / außerhalb von Geschäftsräumen: Sofern ausnahmsweise Verträge im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Details ergeben sich aus einer separaten Widerrufsbelehrung.
- Ausnahmen: Sonderbestellungen, kundenspezifische Anfertigungen/Umrüstungen sowie bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen können vom Widerruf/Rückgabe ausgeschlossen sein, soweit gesetzlich zulässig.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung verarbeitet (z. B. Kontaktdaten, Auftragsdaten, Abholhinweise, Rechnungsstellung). Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen (online und/oder im Geschäft einsehbar).
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist – soweit zulässig – Gerichtsstand Morschen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.